KirchenUnrecht! - Trauermarsch am 20.10.2012 in Osnabrück
In Osnabrück demonstrieren KollegInnen und Kollegen am 20.Oktober 2012 gegen die Ungerechtigkeit in Diakonie und Caritas.
Diakonie und Caritas sind die größten Anbieter im Sozial- und Gesundheitsdienst in Deutschland. In Niedersachsen gibt es etwa 250 diakonische Einrichtungen mit ca. 45 000 Beschäftigten. Deren Arbeit finanziert sich weitgehend über Mittel der öffentlichen Hand, der Sozial- und Pflegekassen, nicht aus Kirchensteuern und Spenden.
Die drei größten diakonischen Träger im Stadtgebiet Osnabrücks beschäftigen an über 20 Standorten mehr als 2000 Beschäftigte. Im Landkreis kommen in mehr als 10 Einrichtungen nochmals über 500 Beschäftigte hinzu. Diese arbeiten nicht alle nach den gleichen Entlohnungsbedingungen: Neben den AVR-K gelten in Osnabrück und Umgebung auch die AVR-EKD, es gibt Beschäftigte, die nach TVÖD, TVL oder nach BAT bezahlt werden. Dabei ist zu beachten, dass zwar nach Tarif bezahlt wird, aber es keinen Tarifvertrag zwischen den Arbeitgebern und ver.di gibt. Und es gibt Beschäftigte in trägereigenen Leiharbeitsfirmen. Die Arbeitsbedingungen werden dort seit Gründung dieser Firmen vom Arbeitgeber einseitig bestimmt. Es gilt in diesen Firmen das Betriebsverfassungsgesetz, Betriebsräte gibt es bis heute nicht.
Arbeitsvertragsrichtlinien werden in Arbeitsrechtlichen Kommissionen („Dritter Weg“)verhandelt. In der Kommission der Konföderation saßen bis April 2011 9 Vertreter für die Arbeitgeberseite und 9 für die Arbeitnehmerseite. Im Mai 2011 hätte die Kommission neu besetzt werden müssen, das haben die Arbeitnehmervertreter abgelehnt. Das Mandat für die Nicht-‐Widerbesetzung haben sie sich aus mehreren Vollversammlungen der Mitarbeitervertreter und der ver.di Beschäftigten Befragung vom Dezember 2010 geholt. An der Befragung haben über 5500 Beschäftigte teilgenommen, das Votum für einen Tarifvertrag lag bei 87%. Diese Kommissionen sind entstanden durch eine Interpretation des Artikels 140 Grundgesetz (der beruft sich wiederum auf Art. 137 Weimarer Reichsverfassung) welcher besagt, dass die Kirchen ihre eigenen Angelegenheiten selber verwalten dürfen. Im Wortlaut: "Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes" In Deutschland wird dies von den Kirchen und der Diakonie so ausgelegt, dass sie kein Betriebsverfassungsgesetz anwenden (sondern ein Mitarbeitervertretungsgesetz), keine Tarifverträge mit Gewerkschaften abschließen wollen und den Beschäftigten kein Streikrecht zugestehen.
Mehr Informationen findet ihr im anhängenden Flugblatt und Plakat.
Anhang | Größe |
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FaktenblattDiakonieOsnabruck.pdf | 79.98 KB |
Plakat Trauermarsch_Osnabrück_20_okt.pdf | 125.15 KB |