Das "Schwarze Schaf" wurde heute an das DWBO* verliehen
Das DWBO hat sich um die gründliche Desavouierung des sog. „Dritten Weges“ besonders verdient gemacht. 3 Beispiele:
1.) Die Satzung erlaubt sehr weit gehende Ausnahmegenehmigungen (mehr als in anderen DW**) durch den DR***. Da dieser als Beschlussgremium ein reines Arbeitgebergremium ist. Ist dies „Arbeitsrecht nach Gutsherrenart“.
2.) Ein rechtskräftiger Schlichtungsbeschluss wurde vom DR für 6 Monate außer Kraft gesetzt, bis dann ein – verwässertes – neues Schlichtungsergebnis vorlag. ( Schlichtung Diakoniestationen )
3.) Zahlreiche Mitgliedseinrichtungen des DWBO weichen, ob mit oder ohne Genehmigung des DR, mit oder ohne Zustimmung der örtlichen, vor Ort erpressbaren, Mitarbeitervertretung vom geltenden Arbeitsrecht ab. Ihnen passiert: nichts. Keine Ausschlüsse. Sanktionen unterhalb des Ausschlusses: nicht vorgesehen.
Das schwarze Schaf wurde redlich verdient!!!
*DWBO: Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg- schlesische Oberlausitz, DW: Diakonische Werke, ***DR: Diakonischer Rat
Anhang | Größe |
---|---|
Redemanuskript_Markus_Strobl.pdf | 655.7 KB |
Schwarzes_Schaf_an_DWBO_Vergleich_Schiedsverfahren_gegen_AGMV.pdf | 113.85 KB |