Klinikums Neunkirchen an Diakonie verkauft - Betriebsrat als erstes abgeschafft

Im ehemals kommunalen Krankenhaus Neunkirchen werden nicht nur die Symbole der Stadt Neunkirchen entfernt. Seit die Diakonie das Krankenhaus übernommen hat, wurde der Betriebsrat für nicht mehr existent erklärt. Das E-Mailkonto wurde abgeschaltet und die freigestellten Betriebsräte wieder in der Pflege eingesetzt. Die organisierten Kolleginnen und Kollegen aus dem Klinikum wollen Tarifverträge mit der "kreuznacher diakonie", Verträge wie das in einem freien Land üblich ist. Die Beschäftigten wollen ihr Recht und sie wollen Respekt und sie wollen nicht so hoppla hopp dem kirchlichen Arbeitsrecht untergeordnet werden.

Betriebsräte und auch Mitarbeitervertretungen aus der ganzen Bundesrepublik bekunden in zahlreichen Mails und Schreiben ihre Solidarität mit den Beschäftigten des Klinikums Neunkirchen. Am Dienstag, 15. März wird es um 12:00 Uhr organisieren die Kolleginnen und Kollegen vor dem Klinikum eine Kundgebung (Flyer zur Kundgebung). Dort kann auch die Solidarität bekundet werden. Am gleichen Tag trifft sich die ver.di-Tarifkommission, um das weitere Vorgehen zu beraten. Für Dienstag, den 22. März lädt die ver.di Betriebsgruppe zu einer öffentlichen Vollversammlung nach um 16:00 Uhr Neunkirchen ins Borussenheim "Zum Neissje" ein.

Anbei dokumentieren wir die Solidaritätserklärung des Landesbezirksvorstands von ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland:

Liebe Kolleginnen und Kollegen des Diakonie Klinikums Neunkirchen,

der Landesbezirksvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Rheinland-Pfalz-Saarland erklärt sich mit Euch solidarisch. Wir unterstützen Euer Vorhaben und möchten Euch ausdrücklich dazu ermutigen in die Auseinandersetzung mit der Stiftung Kreuznacher Diakonie zu gehen. Wir, die Mitglieder des Landesbezirksvorstandes, stehen an Eurer Seite. Wir erwarten von der Stiftung Kreuznacher Diakonie, dass bei Euch weiterhin das BetrVG Anwendung findet und dass auch in Zukunft der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für Euch und alle neu einzustellenden Kolleginnen und Kollegen gilt.

Landesbezirksvorstand am 9.3.2016

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