Wiederaufgenommene Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst ohne Ergebnis
Die sechste Verhandlungsrunde vom 1. – 4. Juni 2015 ist wieder gescheitert. Auf der Streikdelegiertenversammlung am 4. Juni 2015 wurde beschlossen: Dieses Angebot ist nicht annehmbar - Wir lassen uns von den Arbeitgebern nicht spalten! Das Tarifinfo herunterladen.
Obwohl die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in einer Presseerklärung vom 28. Mai 2015 angekündigt hatte, ernsthafte Verhandlungen führen zu wollen, legte sie auch in der inzwischen sechsten Runde der Eingruppierungsverhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst vom 1. – 4. Juni 2015 in Berlin kein annehmbares Angebot vor.
Sie war nicht bereit, ihr unzureichendes Angebot vom 28. Mai 2015 substantiell nachzubessern. Wie schon seit einem Vierteljahr lehnte sie eine generelle Verbesserung der Bezahlung im Sozial- und Erziehungsdienst ausdrücklich ab und wollte weiterhin nur in einzelnen Tätigkeitsbereichen besser bezahlen.
So sollten unter bestimmten Umständen Kinderpfleger/-innen mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten in der S 4 eine Zulage von 50 Euro erhalten und Erzieher/-innen mit Normaltätigkeit in der S 6 in eine neue Entgeltgruppe S 7a kommen. Und Gruppenleitungen in Werkstätten für Behinderte statt in S 5 in S 7 eingruppiert sein (Zugewinn über viele Jahre zwischen 40 und 50 Euro). Auf der anderen Seite sollte die Eingruppierung der Kinderpflegerinnen mit Normaltätigkeit ebenso unverändert bleiben wie die der Sozialarbeiter/-innen und Sozialpädagogen/-innen. Und auch die allermeisten Kita-Gruppenleitungen sollten ohne Zugewinn bleiben. Weiter war die VKA nicht zur zwingenden Anerkennung aller Vorzeiten und zu einer Zulage für Praxisanleiter/-innen und Ausbilder/-innen bereit.
Die Antwort der ver.di-Verhandlungskommission war eindeutig: So sieht Aufwertung nicht aus! Ein solches Angebot ist nicht annahmefähig! Daraufhin forderte die VKA die Durchführung des Schlichtungsverfahrens. Um zu verhindern, dass die VKA von ihrer ignoranten Verweigerungshaltung ablenken kann und die Schuld an einer Fortsetzung des Streiks in der Öffentlichkeit ver.di zugeschoben wird, haben wir der Schlichtung zugestimmt.
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Flugblatt SuE 04 06 2015.pdf | 930.99 KB |