Wahl zur ARK DW Hessen gescheitert


Die am 22.8.2013 angesetzte Wahl zur Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werks Hessen ist gescheitert. Der Grund: die Wahl war vom Diakonischen Werk sehr nachlässig – man kann auch sagen schlampig - vorbereitet. Bei mehr als 20 MAVen wurden die Anmeldungen von der Bundespost als „unzustellbar“ zurückgeschickt, obwohl sie die angegeben Adresse benutzt hatten. Andere MAVen haben überhaupt erst keine Einladung erhalten. Manche bekamen die Einladung nach Beschwerde zugesandt, andere MAVen nicht. Wiederum andere MAVen hatten sich ordentlich angemeldet, standen aber nicht auf der Liste, die vor der Delegiertenversammlung ausgelegt war. Von diesen MAVen wurden einige „spontan“ zugelassen, andere blieben draußen vor dem Versammlungssaal. Kurz: ein Tohuwabohu.

Folgerichtig beantragten die MAVen auf der Delegiertenversammlung, die Wahl auszusetzen und an einen neuen Termin ordnungsgemäß durchzuführen. Natürlich wurde dieser Antrag angenommen und somit löste sich die Delegiertenversammlung auf.

Die Gewerkschaft ver.di hatte an diesem Tag für 10 Uhr – zu dieser Uhrzeit sollte die Delegiertenversammlung beginnen – zu einer Kundgebung vor dem Versammlungssaal aufgerufen. Alle Delegierten und weitere DemonstrantInnen folgten diesem Aufruf. Der Versammlungssaal war für mehr als eine Stunde menschenleer. VertreterInnen von ver.di und den MAVen kritisierten die undemokratischen Vorgaben des DW, insbesondere dass die Delegiertenversammlung nicht von den ArbeitnehmerInnen selbst geleitet wurde, sondern von den Arbeitgebern. Die Vertreter des Aufsichtsrats des Diakonischen Werkes waren nach dem kircheneigenen „Gesetz“ automatisch Versammlungsleiter. Alle Redner kritisierten den Dritten Weg und forderten Tarifvertrag.

Wie geht es nun weiter?

Mit seiner dilettantischen Vorbereitung zur Wahl der ARK ist das Diakonische Werk erst mal gescheitert. Am 4. Dezember soll es eine Wiederholung der Wahl-Veranstaltung geben. Auch wenn dann die Vorbereitung seitens des DW glatter läuft, die MitarbeiterInnen sind nun gut „eingestimmt“, die Forderung nach Tarifvertrag steht. Zu einer solchen Wahlfarce kann kein Bürger in Deutschland gezwungen werden.

Vorstand der AGMAV Hessen und Nassau

22.8.2013