Urteil für die Religionsfreiheit: Pfleger muss nicht katholisch sein

Ein Pfleger wollte in einer katholischen Einrichtung arbeiten, bewarb sich, hospitierte erfolreich und hatte auch schon eine Stellenzusage. Doch dann wurde er abgelehnt, weil er nicht Mitglied der katholischen Kirche ist. Die Ablehnung ließ der Pfleger sich nicht gefallen und klagte mit Unterstützung seiner Gewerkschaft dagegen. Das Arbeitsgericht Aachen gab ihm in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 13.12.2012 recht. Den Pfleger aus diesem Grund abzulehnen, ist laut Auffassung des Gerichts eine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG).

Die Tätigkeit als Krankenpfleger ist eine sogenannte verkündigungsferne Tätigkeit, also eine Tätigkeit, in der die konfessionelle Orientierung keine Rolle spielt. Das Berufsbild unterscheidet sich in den konfessionellen und den nicht-konfessionellen Krankenhäusern nicht.

Der Humanistische Pressedienst hat auf seiner Website einen zusammenfassender Bericht über das Urteil veröffentlicht (hpd.de vom 7.3.2013).