Ver.di hat Zugangsrecht - auch im Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall
Das Blatt hat sich gewendet: Das Diakonie-Klinikum Schwäbisch Hall (Das Diak) in Baden-Württemberg anerkannte gestern den Anspruch von ver.di auf Zutritt in das Diakonieklinikum Schwäbisch Hall, nach jahrelanger gerichtlicher Auseinandersetzung. Damit ist ein uraltes Zutrittsverbot von 1981 vom Tisch. Das Diak ist mit seinem Einlenken einem Richterspruch des BAG in Erfurt zuvor gekommen.
Denn heute, am 11.12.12, sollten die Richter über die Frage entscheiden, ob ver.di Informationen am schwarzen Brett des Klinikums aushängen darf, was bisher von der Klinikleitung verwehrt wurde. Angesichts des BAG-Urteils vom 20. November über's Streiken an kirchlichen Einrichtungen lenkte die Diakoniewerksleitung ein, mit Verweis auf die neue rechtliche Situation. Mehr hier Informationen dazu im Haller Tagblatt und in der Pressemitteilung von ver.di.