Kirchliches Arbeitsrecht im 21. Jahrhundert

Die grüne Bundestagsfraktion veranstaltet am 02. November 2012  ein öffentliches Fachgespräch zum „kirchlichen Arbeitsrecht im 21.Jahrhundert“ in Berlin im Bundestag. Das vollständige Programm und Hinweise zur Anmeldungen können hier (pdf) heruntergeladen werden.

Aus dem Programm:

Darum geht's:

Das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften ist in Deutschland von der Religionsfreiheit, der Trennung von Staat und Kirche und dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht geprägt. Einige Kirchen, wie die katholische Kirche, die evangelischen Landeskirchen sowie auch israelitische Synagogengemeinden werden in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts eigener Art geführt. Dieser Status ist historisch gewachsen, und ist mit der Gewährung von Sonderrechten, auf Grundlage von Art. 140 GG i. V. m. Artikel 137 Abs. 3 der WRV, verbunden. Dazu gehört, dass die Religionsgemeinschaften organisatorisch und religiös selbstbestimmt agieren können.

Darüber hinaus wird ihnen das Recht zugestanden, MitarbeiterInnen wegen ihrer Religion oder ihrer Weltanschauung bei der Beschäftigung unterschiedlich zu behandeln (§ 9 AGG). Dies betrifft ebenfalls das Kündigungsrecht gegenüber MitarbeiterInnen, die beispielsweise ihre Konfession ändern, sich scheiden lassen oder eine Lebenspartnerschaft eingehen.

Das Verfassungsverständnis vom praktisch schrankenlosen kirchlichen Selbstbestimmungsrecht stammt allerdings aus einer Zeit, als die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik fast ausnahmslos einer der beiden großen christlichen Konfessionen angehörten, als Homosexualität strafbar war, nichteheliches Zusammenleben als sittenwidrig galt, Ehescheidungen erschwert und selten waren. Heute hat sich das Grundrechtsverständnis zur freien Entfaltung der Persönlichkeit wie zum Grundsatz der Nichtdiskriminierung deutlich verändert, haben sich die Lebensweisen stark pluralisiert, ebenso die konfessionelle Zusammensetzung der Bevölkerung.

In dem Fachgespräch wollen wir erörtern, wie das kirchliche Arbeitsrecht im 21. Jahrhundert ausgestaltet werden könnte, um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Darüber wollen wir mit unseren geladenen Fachleuten und Ihnen diskutieren. Hierzu laden wir Sie herzlich ein!

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