Warnstreik am 23. Mai 2012 in der Dachstiftung Diakonie

Eine Dokumentation des erfolgreichen Warnstreiks gibt es auf www.ag-mav.de.

6,3% mehr im öffentlichen Dienst – das wollen auch wir! Unser Tarifkonflikt geht weiter – wir brauchen einen Tarifvertrag!

Früher hätten wir uns gefreut. Die Tarifergebnisse waren die Grundlage für unsere Löhne. Aber es gibt keine Automatik. Im April 2011 forderten Diakonie-Arbeitgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission eine Minusrunde von uns. Wir müssen also selbst für eine Lohnerhöhung kämpfen. Die Inflationsrate muss ausgeglichen werden, der Reallohn muss steigen. Auch wenn Diakonie uns immer wieder etwas anderes sagt: Einen fairen Ausgleich der Interessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt es nur mit Tarifvertrag und dem Streikrecht. Die KollegInnen im öffentlichen Dienst haben dies wieder eindrucksvoll gezeigt.

Wir bleiben bei unseren berechtigten Forderungen:
* Eine Entgeltsteigerung
* Eine Verringerung der Arbeitsbelastung
* Eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes
* Einen Tarifvertrag endlich auch für uns Beschäftigte

Synode März 2012

Über 1.000 Unterschriften allein aus der Dachstiftung Diakonie für einen Tarifvertrag. Das ist ein klares Signal an unseren Vorstand. Unser Anliegen bekommt immer mehr Unterstützung. Die AWO fordert einen Tarifvertrag Soziales – hier sollte die Diakonie mitziehen. Der DGB unterstützt unsere Forderung nach einem Tarifvertrag. Die SPD hat im Bundestag ebenfalls unsere Forderung nach einem Tarifvertrag unterstützt. Und auch die Welt online titelt, »kann Streik in der Diakonie Sünde sein?«.

Unser Ziel ist es, mit den Streikmaßnahmen einen Tarifvertrag und Entgeltsteigerungen zu bekommen.

Dabei bewahren wir durch personelle und organisatorische interne Regelungen und Mindestbesetzungen natürlich Bewohner und die uns zur Betreuung Überlassenen vor Schaden. Hier gelten die Anweisungen und Informationen der Streikleitung. Zu Anforderungen an Notdienstregelungen während des Warnstreiks und den abteilungsbezogenen Absprachen zur Teilnahme an dem Warnstreik stehen wir euch zur Hilfe und Beratung zur Verfügung.

Streikrecht ist Grundrecht auch in der Diakonie

In Art. 9 Abs.3 Grundgesetz ist das Streikrecht verankert. Nachteile und Maßregelungen aufgrund der Nutzung des Streikrechts dürfen gegenüber den Streikenden nicht erfolgen. Für die Dauer des Streiks ruhen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag, also die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Vergütungspflicht des Arbeitgebers. Das Arbeitsverhältnis besteht weiter und darf aufgrund der Teilnahme auch nicht beendet werden. Die Streikenden selbst müssen dem Arbeitgeber zum Zwecke der Einbehaltung von Gehalt ihre Teilnahme nicht zwingend mitteilen auch nicht durch die Betätigung von Zeiterfassungsgeräten.

Sollten die Leitungen angehalten sein, die Streikenden zu erfassen, so müssen sie dies nicht tun. Auf dem Dienstplan muss der Streik nicht erfasst werden. Für die Teilnahme am Streik dürfen keine Überstunden angerechnet werden.

ver.di-Mitglieder bekommen Streikgeld

Nicht in der Gewerkschaft ver.di organisierte Beschäftigte können dem Aufruf natürlich auch folgen, erhalten jedoch kein Streikgeld bei Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber. Gewerkschaftsmitglieder sind also umfassend geschützt. Auch deshalb Mitglied werden!

Aufgepasst!

Sollten nach dem Verteilen des Warnstreikaufrufes von Seiten des Arbeitgebers Informationen und Ankündigungen von Maßnahmen o.Ä. in den Bereichen vorliegen, wendet euch bitte an die genannten KollegInnen zur Unterstützung und Aufklärung!

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